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Allgemeine Geschäfts­bedingungen

Für die Dienstleistungen von VOLZMEDIEN

1. Geltungsbereich dieser AGB


  • 1.1

    Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Firma VOLZMEDIEN, Inhaber Daniel Volz, Oberer Graben 12, 67278 Bockenheim an der Weinstraße, Deutschland (nachfolgend: „VOLZMEDIEN“) nach diesem Vertrag mit seinem Vertragspartner, nachstehend "Kunde" genannt.

  • 1.2

    Die Lieferungen, Leistungen und Angebote von VOLZMEDIEN erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für künftige Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Diese AGB haben Vorrang vor abweichenden Bedingungen des Kunden. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen.

  • 1.3

    VOLZMEDIEN ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einseitig zu ändern, soweit dies zur Beseitigung nachträglich entstehender Äquivalenzstörungen oder zur Anpassung an veränderte gesetzliche oder technische Rahmenbedingungen notwendig ist. Über eine Änderung wird der Kunde unter Mitteilung des Inhalts der geänderten Regelungen an die zuletzt bekannte E-Mail-Adresse des Kunden informiert.
    Die Änderung wird Vertragsbestandteil, wenn der Kunde nicht binnen vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung der Einbeziehung in das Vertragsverhältnis VOLZMEDIEN gegenüber in Textform widerspricht.

2. Vertragsschluss und Änderung


  • 2.1

    VOLZMEDIEN bietet Dienstleistungen in der Webentwicklung, Mediengestaltung sowie der Informationstechnik an.
    Nimmt ein Neu- oder Bestandskunde mit VOLZMEDIEN wegen eines Auftrags Kontakt auf, erfolgt in der Regel eine persönliche Besprechung. VOLZMEDIEN übersendet dem Kunden dann ein unverbindliches und freibleibendes Angebot, in dem u.a. sämtliche von ihm zu erbringenden Leistungen, der vom Kunden dafür zu zahlende Preis und der Zeitraum für die Erbringung der Leistung genannt sind.

  • 2.2

    Der Vertragsschluss mit VOLZMEDIEN erfolgt durch die schriftliche Annahmeerklärung des von VOLZMEDIEN unterbreiteten Angebots. Die Auftragserteilung kann vom Kunden innerhalb eines Monats nach Erhalt des Angebots erklärt werden. Danach ist VOLZMEDIEN nicht mehr an das Angebot gebunden.

  • 2.3

    Bei Bestandskunden kann der Vertrag auch durch Übersendung einer Auftragsbestätigung auf eine mündliche oder per E-Mail übersandte Anfrage geschlossen werden. Als Bestandskunde gilt dabei ein Kunde, der VOLZMEDIEN bereits zuvor einen Auftrag erteilt hat oder bei dem ein laufendes Vertragsverhältnis mit VOLZMEDIEN besteht.

  • 2.4

    Jede Änderung und/oder Ergänzung des Vertrages und/oder seiner Bestandteile bedarf der Schriftform. Dadurch entstehende Mehrkosten hat der Kunde zu tragen.

  • 2.5

    Ereignisse höherer Gewalt berechtigen VOLZMEDIEN, das vom Kunden beauftragte Projekt um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Ein Schadensersatzanspruch vom Kunden resultiert daraus nicht. Dies gilt auch dann, wenn dadurch für den Kunden wichtige Termine und/oder Ereignisse nicht eingehalten werden können und/oder nicht eintreten.

3. Pflichten des Kunden


  • 3.1

    Der Kunde liefert alle Daten (Texte/Bilder/Videos, etc.), welche zur Erstellung der Website oder dem Druckprodukt notwendig sind, in digitaler Form. Sind Vorlagen des Kunden erst in eine digitale Form zu überführen, wird dies als Mehrkosten berechnet.

  • 3.2

    Der Kunde versichert, dass alle von ihm gelieferten Daten frei von Rechten Dritter sind und die Verwendung nicht gegen Rechte Dritter, insbesondere Urheber-, Namens- oder Kennzeichenrechte und das “Recht am eigenen Bild” verstößt.
    Er versichert, dass er ggf. an den von ihm gelieferten Daten ein entsprechendes Nutzungsrecht hat und das ggf. erforderliche Einverständnis abgebildeter Personen vorliegt. Der Kunde versichert weiter, dass die von ihm gelieferten nicht gegen Rechtsvorschriften, insbesondere des Jugendschutzes und Wettbewerb, verstoßen und in die Website aufzunehmende Links auf fremde Webseiten nicht rechtswidrig sind.

  • 3.3

    VOLZMEDIEN ist nicht verpflichtet, die vom Kunden gelieferten Daten auf ihre rechtliche Unbedenklichkeit oder auf Rechte Dritter hin zu überprüfen. VOLZMEDIEN behält sich jedoch vor, bis zum Nachweis des Gegenteils durch den Kunden die vom Kunden gelieferten Daten, deren Inhalte er rechtlich für bedenklich hält, nicht zu verwenden.

  • 3.4

    Der Kunde ist verpflichtet, alle rechtliche Verantwortung zu übernehmen, v.a. im Hinblick auf Urheberschutz, Jugendschutz, Presserecht und das “Recht am eigenen Bild”.
    Der Kunde stellt VOLZMEDIEN von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten frei. Über das Bekanntwerden von etwaigen Rechtsverletzungen hat der Kunde VOLZMEDIEN hierüber umgehend zu informieren.

  • 3.5

    VOLZMEDIEN erbringt keine Rechtsdienstleistungen. Zur Erstellung von Impressum, Datenschutzerklärung oder sonstigen Rechtstexten kann der Kunde einen Rechtsanwalt beauftragen. Auf Wunsch empfiehlt VOLZMEDIEN dem Kunden einen geeigneten Rechtsanwalt.

4. Leistungsumfang und Auftragsabwicklung


  • 4.1

    VOLZMEDIEN erbringt seine Dienstleistungen nach den Wünschen und Angaben des Kunden. Bei einer wesentlichen Änderung der vorher schriftlich festgehaltenen vertraglichen Pflichten von VOLZMEDIEN kann dem Kunden der erforderliche Mehraufwand in Rechnung gestellt werden.
    Dies gilt auch für eine umfangreiche Prüfung, ob und zu welchen Bedingungen die gewünschte Änderung durchführbar ist.

  • 4.2

    Sofern der Kunde zusätzliche, über das Angebot hinausgehende Wünsche hat, kann VOLZMEDIEN den Mehraufwand gesondert nach dem aktuellen Stundensatz abrechnen.

  • 4.3

    VOLZMEDIEN ist berechtigt, dritte Dienstleister und Erfüllungsgehilfen mit der Erbringung von Teilen zu beauftragen, ohne dass eine Zustimmung des Kunden erforderlich ist.

5. Termine, Fristen und Leistungshindernisse


  • 5.1

    Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.

  • 5.2

    Ist zur Leistungserbringung von VOLZMEDIEN die Mitwirkung des Kunden erforderlich oder vereinbart, so verlängert sich die Lieferzeit um die Zeit, die der Kunde dieser Verpflichtung nicht nachgekommen ist.

  • 5.3

    Bei Verzögerungen infolge von

    1. Veränderungen der Anforderungen des Kunden,
    2. unzureichenden Voraussetzungen in der Anwendungsumgebung
      (Hardware- oder Softwaredefizite),
    3. Problemen mit Produkten Dritter (z.B. Software anderer EDV-Hersteller),
    verlängert sich der Liefer- oder Leistungstermin entsprechend.

  • 5.4

    Werden von dem Kunden Änderungen oder Ergänzungen beauftragt, die nicht nur geringfügigen Umfang haben, so verlieren Termine und Fristen, die sich am ursprünglichen Vertragsgegenstand orientieren, ihre Gültigkeit.

  • 5.5

    Stellt der Kunde benötigte Daten / Unterlagen für die Auftragsdurchführung nicht rechtzeitig zur Verfügung, entfällt für VOLZMEDIEN die Haftung für eventuelle Schäden, die sich aus der Verzögerung für den Kunden ergeben. Die Verzögerung berechtigt VOLZMEDIEN, die Leistungserfüllung, um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Nachfrist hinauszuschieben.

  • 5.6

    VOLZMEDIEN wird den Kunden unverzüglich über etwaige Verzögerungen beim Projektfortgang und die voraussichtliche Nichteinhaltung eines Termins informieren.
    Bei solchen Verzögerungen hat der Kunde VOLZMEDIEN eine angemessene Nachfrist einzuräumen.

  • 5.7

    Von VOLZMEDIEN vorgeschlagene Änderungen der terminlichen Abschnitte wird der Kunde nur aus berechtigten Gründen zurückweisen.

  • 5.8

    VOLZMEDIEN ist berechtigt Änderungswünsche des Kunden zurückzuweisen, wenn diese technisch nicht umzusetzen sind oder einen unzumutbaren Aufwand darstellen. Der restliche Vertragsinhalt wird hierdurch nicht berührt.

6. Nutzungsrechte


  • 6.1

    VOLZMEDIEN nimmt je nach Projekt des Kunden auch Rechte Dritter (zum Beispiel fremdes Lizenzmaterial) in Anspruch, die dem Kunden nur eingeschränkt oder nur zeitlich übertragen werden können. Der Kunde darf fremdes Lizenzmaterial nur im Zusammenhang mit und im Rahmen des festgelegten Projektes nutzen. Wird VOLZMEDIEN vom Lizenzgeber in Anspruch genommen, weil das fremde Lizenzmaterial nicht dementsprechend verwandt wurde, so ist der Kunde zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verantwortlich.

  • 6.2

    Das uneingeschränkte Nutzungsrecht an allen künstlerischen und durch das Urheberrecht geschützten Werke in diesem Angebot und der darin beschriebenen Leistungen geht erst mit Bezahlung an den Kunden über, soweit sie durch VOLZMEDIEN erstellt wurden. Ausdrücklich gestattet sind die Anpassungen von Texten, Bildern und Layouts auf der Webseite des Kunden, soweit keine Rechte von Dritten entgegenstehen.

  • 6.3

    Ein Weiterverkauf oder eine Weitergabe der künstlerischen und durch das Urheberrecht geschützten Werke, insbesondere Layouts und Templates, ist nur nach Absprache mit VOLZMEDIEN möglich.

  • 6.4

    VOLZMEDIEN behält sich das Recht vor, erbrachte Leistungen wie Entwürfe und Objekte, auch wenn sie auf Kundenvorlagen beruhen, zu Präsentationszwecken zu verwenden, insbesondere die Webseite des Kunden in eine Referenzliste zu Werbezwecken aufzunehmen und entsprechend zu verlinken.

7. Fertigstellung und Abnahme


  • 7.1

    Nach Fertigstellung des Projektes und Mitteilung von VOLZMEDIEN an den Kunden wird der Kunde das Projekt innerhalb von 2 Wochen abnehmen.

  • 7.2

    Sollten Mängel festgestellt werden, sind diese innerhalb einer Woche anzuzeigen. VOLZMEDIEN wird diese zeitnah beheben. Wird die Anzeige unterlassen, gilt das Projekt als genehmigt. Gleiches gilt, wenn sich ein Mangel nach Abnahme zeigt.

  • 7.3

    Die erfolgreiche Beseitigung der Mängel gilt als Endabnahme. Sollte der Kunde danach weitere Mängel entdecken, werden diese separat abgerechnet.

  • 7.4

    Eine Endabnahme liegt auch automatisch vor, wenn der Kunde VOLZMEDIEN mit der endgültigen Online-Stellung einer Webseite beauftragt oder eine Freigabe für ein Druckerzeugnis gegeben wird.

  • 7.5

    Änderungen nach Abnahme der Konzeption bzw. der Gestaltung sind kostenpflichtig.

8. Vergütung und Zahlungsmodalitäten


  • 8.1

    Als Kleinunternehmer im Sinne von §19 Abs. 1 UStG wird dem Kunden keine Umsatzsteuer berechnet.

  • 8.2

    Zahlungen sind sofort nach Rechnungserhalt fällig und innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu erbringen. Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, kann VOLZMEDIEN neben den gesetzlichen Verzugszinsen eine Mahngebühr von 10 € pro Mahnstufe einer Rechnung stellen. Dem Kunden bleibt es vorbehalten einen geringeren Schaden von VOLZMEDIEN nachzuweisen, VOLZMEDIEN ist berechtigt einen höheren Schaden nachzuweisen.

  • 8.3

    Ein Recht auf Zurückbehaltung des Kunden ist ausgeschlossen, wenn der Kunde Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist.

  • 8.4

    Der Kunde ist verpflichtet die Leistungen von VOLZMEDIEN vor dem Ende des im Vertrag genannten Zeitraums anzunehmen und zu bezahlen, wenn die Erfüllung der Dienstleistung früher als vorausgesehen im Vertrag ausgeführt ist.

  • 8.5

    VOLZMEDIEN ist berechtigt, Teilabrechnungen der kalkulierten Vergütung und der Fremdkosten wie folgt zu stellen:

    1. 1/3 nach Auftragserteilung,
    2. 1/3 nach Konzept-/ Layout-Präsentation oder nach Erbringung von 50 % der vereinbarten Leistungen,
    3. 1/3 nach Abschluss des Projekts.

  • 8.6

    Zusätzlich zu der getroffenen Vereinbarung werden VOLZMEDIEN folgende Auslagen erstattet:

    1. Reisekosten / Fahrtkosten (Bahnfahrten in der 2. Klasse oder 0,50 EUR je gefahrenem Kilometer)
    2. Parkgebühren
    3. sonstige Auslagen

  • 8.7

    Der Kunde ist damit einverstanden, dass Rechnungen per E-Mail verschickt werden können.

9. Haftung


  • 9.1

    Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der Tätigkeit und Erstellung von Projekten durch VOLZMEDIEN wird vom Kunden getragen. Der Kunde stellt VOLZMEDIEN von Ansprüchen Dritter frei, wenn dieser auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gehandelt hat, obwohl sie dem Kunden ihre Bedenken im Hinblick auf die Zulässigkeit der Maßnahmen mitgeteilt hat.

  • 9.2

    Erachtet VOLZMEDIEN für die durchzuführenden Maßnahmen eine wettbewerbsrechtliche Prüfung durch eine besonders sachkundige Person oder Institution für erforderlich, so trägt der Kunde nach Abstimmung die Kosten. VOLZMEDIEN ist jedoch nicht verpflichtet eine den Kunden auf die Erforderlichkeit einer wettbewerbsrechtlichen Prüfung hinzuweisen.

  • 9.3

    VOLZMEDIEN haftet dem Kunden für Schäden, die von ihm oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Schäden, die auf die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht zurückzuführen sind, und bei Schäden, die durch das Fehlen einer garantierten Beschaffenheit haftet VOLZMEDIEN für sich und seine Erfüllungsgehilfen auch im Falle einfacher Fahrlässigkeit.

  • 9.4

    Im Falle der Haftung wegen der Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden, maximal auf die Höhe der Vergütung der vereinbarten Leistung begrenzt.

  • 9.5

    VOLZMEDIEN haftet nicht für den Erfolg des Kunden. Insbesondere werden keine Garantien hinsichtlich einer Platzierung in Suchmaschinen gegeben.

10. Kündigung


  • 10.1

    Beide Parteien können diesen Vertrag aus wichtigem Grund kündigen. Die bis zur Kündigung geleistete Arbeit durch VOLZMEDIEN ist durch den Kunden zu bezahlen.

  • 10.2

    Eine Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform per Brief oder Telefax.

11. Datenschutz


  • 11.1

    Der Kunde erklärt sich insoweit mit der Erfassung, Speicherung und Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten einverstanden, als dies für die Durchführung dieses Vertrags erforderlich ist. Dies gilt auch für die Abrechnung der Vergütung.

  • 11.2

    Dem Kunden ist bekannt und er willigt darin ein, dass die zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlichen personenbezogenen und angelieferten Daten durch VOLZMEDIEN auf Datenträgern gespeichert und im Rahmen der Auftragsabwicklung gegebenenfalls an verbundene Unternehmen weitergegeben werden.

  • 11.3

    Dem Kunden steht das Recht zu, seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. VOLZMEDIEN ist in diesem Fall zur sofortigen Löschung der personenbezogenen und angelieferten Daten des Kunden verpflichtet. Bei laufenden Nutzungsverhältnissen erfolgt die Löschung nach Beendigung des Vertrages. Dem Kunden stehen darüber hinaus folgende Rechte zu:

    1. Artikel 7 Abs. 3 - Recht auf Widerruf einer datenschutzrechtlichen Einwilligung
    2. Artikel 15 - Auskunftsrecht der betroffenen Person, Recht auf Bestätigung und Zurverfügungstellung einer Kopie der personenbezogenen Daten
    3. Artikel 16 - Recht auf Berichtigung
    4. Artikel 17 - Recht auf Löschung ("Recht auf Vergessenwerden")
    5. Artikel 18 - Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
    6. Artikel 20 - Recht auf Datenübertragbarkeit
    7. Artikel 21 - Widerspruchsrecht
    8. Artikel 22 - Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung - einschließlich Profiling - beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden
    9. Artikel 77 - Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde

  • 11.4

    Beide Vertragspartner werden vertraulich gekennzeichnete Informationen, die ihnen im Rahmen des Vertrags bekannt werden, vertraulich behandeln.

  • 11.5

    Der Kunde versichert im Falle der Übermittlung von personenbezogenen Daten von Dritten, dass er die Einwilligung des Dritten eingeholt hat und stellt VOLZMEDIEN von jeglichen Ansprüchen Dritter diesbezüglich frei.

12. Sonstige Bestimmungen


  • 12.1

    Der Kunde räumt VOLZMEDIEN das Recht ein, das Logo von VOLZMEDIEN in die Webseite des Kunden einzubinden, welches auf die Webpräsenz von VOLZMEDIEN verlinkt.

  • 12.2

    Dem Kunden ist es untersagt das Logo und/oder die Verlinkung zu VOLZMEDIEN ohne ausdrückliche Zustimmung durch VOLZMEDIEN zu entfernen.

13. Streitschlichtung für Verbraucher


  • 13.1

    Die Plattform der EU zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung ist unter folgender Internetadresse erreichbar:
    https://ec.europa.eu/consumers/odr/

  • 13.2

    VOLZMEDIEN ist weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

14. Schlussbestimmungen


  • 14.1

    Sollte eine Klausel dieser AGB unwirksam sein, berührt das die Gültigkeit der anderen Klauseln nicht. Ist eine Klausel dieser Bedingungen nur in einem Teil unwirksam, so behält der andere Teil seine Gültigkeit.
    Die Parteien sind gehalten, eine unwirksame Klausel durch eine wirksame Ersatzbestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Vertragsbedingung möglichst nahekommt.

  • 14.2

    Erfüllungsort sowie Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag und im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung ist der Sitz von VOLZMEDIEN, sofern der Kunde Unternehmer ist.

  • 14.3

    Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbes. des Staates, in dem der Kunde als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.

Bockenheim, den 24.12.2019